Auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü 1, FR Prenzlau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften  um
74 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 194 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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