In auf der BAB 113, bei km 8,522, in Fahrtrichtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 24.06.2016 um
38 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 118 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweisfoto liegt vor.
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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