Anhörung zum Bußgeldverfahren nach Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erhalten. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock um 53 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed 93 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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