Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 28 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330 mit Tatfoto 158 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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