Auf der BAB 2, Richtungsfahrbahn Hannover, Höhe km 172.995  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Video – Band – Aufzeichnung ergab 114 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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