Auf der BAB 2, bei km 3.4, in Fahrtrichtung Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 25.05.2016 um
34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab 154 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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