Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.02.2016 wurde auf der BAB 24, km 208,625, zw. AS neuruppin Süd/ Neuruppin, in FR Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 152 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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