Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde die in der Gemeinde Neustadt/Wied, auf der BAB 3, Höhe km 48,050, in FR Köln um 39 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 139 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

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