In der Gemarkung Laubach, auf der BAB 7, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 132 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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