in Fahrtrichtung Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 12.12.2015 auf der BAB 9, km 38,1, in Fahrtrichtung Leipzig um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden 152 km/h mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 , bei zulässigen 120 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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