Auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Nebenfahrbahn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.01.2016 um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 78 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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