In Erkrath, auf der BAB 3, Höhe km 103,75, Fahrtrichtung Köln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 21.06.2016 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto mit Robot

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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