Auf der BAB 9, bei km 38,1, in FR Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Beweisfoto, Einseitensensor ES3.0.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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