Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 23.03.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 23730 Neustatt, Rettiner Weg, in H. Haus Nr. 110, in Rtg. Rettin um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein

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