Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 50321 Brühl, auf der B 265, Abs. 46, im Bereich von km 2,2, Fahrtrichtung Brühl um 35 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 105 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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