In Bremen, auf der A 281, Fahrtrichtung A 27 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 22.12.2015 um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 103 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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