In Bremen, Oldenburger Straße, Fahrtrichtung einwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.11.2015 um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 94 km/h, bei zulässigen 70km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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