In Darmstadt, auf der A 5, km 520,7, Darmstädter Kreuz, FR Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 18.04.2016 um 35 km/h überschritten. Die Koaxialkabelmessung mit Foto ergab 135 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat
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