In der Gem. Erfurt-Gisperleben, auf der B 4, Richtungsfahrbahn Nordhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.09.2015 um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Einseitensensor 131 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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