Verstoß gegen erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 23.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Rosengarten, auf der BAB 1, km 27,950, Zubringer von A 261, Ri. Bremen um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ESO 102 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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