In der Gemeinde Speyer, auf der L 528, NK: 6616058, St. o.300, FR Böhl-Iggelheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 97 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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