In Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 17.04.2016 um 22 km/h überschritten. Die Koaxialkabelmessung ergab 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschrifte: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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