Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, im Schützentunnel, auf der rechten Spur stadteinwärts um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 77 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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