Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß Laasch, auf der L 173, Abzw. Groß-Laasch, Abs. 70, km 0,686, in Rtg. Neu mit 48 km/h bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO ergab 118 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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