In Gruibingen, auf der BAB 8, km 160,235, Stuttgart-München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 135 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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