Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Günterode, auf der L 1009, zw. Abzeig L 1005 und Günterode um 53 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 103 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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