In Hamm, Hellweg, Höhe BAB, einwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Einseitensensor ES3.0 63 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld von 20,00 € wurde erhoben

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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