In Leer, auf der Deichstraße, ggü. 100, Auffahrt Deich, Rtg. Stadt, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
22 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Leivtec XV3 ergab 707 km/h, bei zulässigen 90 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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