In Südlohn – Oeding, L 572, Abschn. 10, Höhe Km 3,6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.01.2015 um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät VDS-Digital 96 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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