Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Linden, auf der A 485, Langgöns-Gießen, bei km 11,662, Fahrtrichtung Gießen um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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