Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Die  die erlaubte Geschwindigkeit wurde in Magstadt, auf der BAB 8, bei km 210,292, München – Karlsruhe um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät: TraffiStar S330 123 km/h. Bußgeld: 100,00 €, erhöht wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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