Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 17.03.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mannheim, auf der BAB 6, km 568,4, Fahrtrichgung MA-HN um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D 145 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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