Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71706 Markgröningen, Gem. L 1138, B 10 um 30 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 100 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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