In Muhr am See, auf der B 13, Abschnitt 1060, km 0,820, vor Parkplatz, Ri. Gunzenhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 03.07.2016 um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 126 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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