In Niedernberg, auf der B 469, Ab. 200, St. 2.150 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 163 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Foto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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