Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten-Hardenberg, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO ES3.0, stationäre Anlage 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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