Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Poerzbergtunnel Schaala, auf der L 1048,Richtung Rudolstadt, bei km 1,9 um 11 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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