Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund um 16 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed 136 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Bielefeld übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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