Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit 88214, Ravensburg, auf der B 30, Ausbauende Süd, in Höhe km 0,13 um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ravensburg

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