Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 12.12.2015 in Rottenburg, BAB 81, km 617,350, Singen-Stuttgart, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 128 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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