Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schäftlarn, St 2071, Abschnitt 180, Station 0,9, südöstlich um 30 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 70 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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