In Schloß Holte-Stukenbrock, auf der Paderborner Straße/ Zubringer, FR Stukenbrock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 08.01.2016 um
25 km/h überschritten. Gemessen wurden 75 km/h mit  Messgerät ES0.3  , bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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