Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Sinsheim, BAB 6, km 613,450, Nürnberg – Mannheim um 53 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed 173 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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