Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurden in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: PoliScan F1 HP und Foto 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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