Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 01.03.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Poliscan F1 HP 73 km/h, Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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