In Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, km 194.851, München – Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
9 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 129 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Frontfoto wurde erstellt.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8 verstoßen. Verwarnungsgeld von 10,00€ wurde erhoben, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe