In  Stuttgart-Süd, Wildparkstraße, ca. 100 m nach Schattenring, Richtung Dreieck Wildpark wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 11.02.2016 um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES 3.0 108  km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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