Geschwindigkeitsverst0ß außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Am 09.07.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weinsberg, BAB 6, km 641, 200, Stuttgart – Mannheim um 47 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: PoliScan Speed 147 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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