Zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 3, bei km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main um 23 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 143 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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