Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,83, Gem, Winningen, FR Ludwigshafen um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 48 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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